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AGBs

Die Kreisvolkshochschule Südwestpfalz e. V. ist eine öffentliche Einrichtung der Erwachsenenbildung, die der gesamten Bevölkerung dient. Sie übernimmt die Aufgaben, die auf Befriedigung breiter Bedürfnisse nach Lernen und Kommunikation gerichtet sind.



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Teilnahmeberechtigung

Die Veranstaltungen der Kreisvolkshochschulen Südwestpfalz e. V. stehen grundsätzlich allen offen. Müssen im Einzelfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, ist dies im Gesamtprogramm vermerkt.



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Anmeldungen

Mit der Annahme der Anmeldung zu einer Veranstaltung durch die Kreisvolkshochschule kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmenden und Volkshochschule zustande. Im Einzelfall können besondere Regelungen gelten. Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind Bestandteil des Vertrages. Eine Benachrichtigung durch die Kreisvolkshochschule erfolgt nur, wenn ein Kurs/eine Veranstaltung bereits belegt ist oder nicht zustande kommt.



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Gebühren

Die Gebühren für Kurse und Veranstaltungen sind im Programm angegeben. Sie sind bei der Anmeldung zu entrichten. Eintrittskarten für Einzelveranstaltungen sind auch an der Tages/Abendkasse erhältlich.

Als Nachweis für die Bezahlung der Gebühr dient der Abbuchungsvermerk auf dem Kontoauszug oder die Bareinzahlungsquittung.



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Teilnehmebescheinigungen

Nach Abschluss eines Kurses werden auf Wunsch und bei regelmäßigem Besuch Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Eine Beurteilung der erbrachten Leistung erfolgt nicht.

Für Kurse früherer Semester werden keine Bescheinigungen ausgestellt.



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Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen und Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn sich mindestens 8 Interessenten angemeldet haben.

Die Kreisvolkshochschule kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung vor Kursbeginn absagen oder bei Kursen, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden sollen, mit Zustimmung aller Kursteilnehmenden entweder eine Kürzung der Unterrichtsstunden vornehmen oder einen Gebührenaufschlag festlegen. Diese Vereinbarung erfolgt spätestens in der zweiten Kurswoche.

Bei manchen Veranstaltungen, vor allem bei Studienreisen, Studienfahrten und Exkursionen, kann die Mindestteilnehmerzahl anders festgelegt sein.



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Rücktritt durch die Kreisvolkshochschule

Die Kreisvolkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen Gründen eine Veranstaltung absagen - auch eine bereits laufende Veranstaltung - und damit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen.



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Rücktritt durch die Teilnehmenden

Teilnehmende können durch schriftliche Erklärung von einer Veranstaltung zurücktreten. Geht diese Erklärung der Kreisvolkshochschule bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zu, wird die bezahlte Gebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 5,- erstattet.

Geht die Rücktrittserklärung der Kreisvolkshochschule später als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu, ist eine Gebührenerstattung nicht möglich (pauschalierter Schadenersatz), es sei denn, es wird eine Ersatzperson benannt. Der/Die Teilnehmende hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass keine oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

Rücktrittserklärung gegenüber der Kursleitung sind unwirksam.

Fernbleiben gilt nicht als Rücktrittserklärung.



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Haftung der Kreisvolkshochschule

Die Kreisvolkshochschule behält sich aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendige Änderungen der Kurstermine, des Veranstaltungsortes oder bei den Kursleitern vor.

Die Kreisvolkshochschule haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Kurse, Auswahl und Kontrolle der Kursleitung, sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe der jeweiligen Kursgebühr beschränkt.

Für Unfälle während der Veranstaltung und auf dem Weg zur oder von der Lehrstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Kreisvolkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.



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Hausordnung

Mit Vertragabschluss verpflichten sich die Teilnehmenden, die Hausordnungen der jeweiligen Unterrichtsstätten zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Rauchverbot in den Unterrichtsstätten.



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Studienreisen, Studienfahrten und Exkursionen

Bei Studienreisen tritt die Kreisvolkshochschule lediglich als Vermittler im Sinne des Gesetzes auf. Es gelten hier die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger.

Bei Studienfahrten und Exkursionen sind die Haftungsfragen in der jeweiligen Ausschreibung geregelt.



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Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Die Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG -) Rechnung getragen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.



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